Um die vielen Schäden durch Schnee und Eis auf der Straße zu beheben, fehlt den Kommunen das Geld. Schlaglöcher und Spurrinnen sind also keine Seltenheit. Aber wer haftet, wenn deswegen am Auto ein Schaden entsteht.
Wenn wegen eines Schlaglochs die Achswelle beschädigt wird oder ein anderer Schaden entsteht, dann ist es nicht immer leicht Schadensersatz geltend zu machen. In der Regel muss man sich dann an den sogenannten Baulastträger wenden, also an die Kommune, das Bundesland oder den Bund. In der Regel werden dort Schadensersatzansprüche erst einmal abgewiesen. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die Kosten eines Rechtsstreites aufzufangen.